Die Meissen Erklärung:
In der Westminster Abbey wurde die „Meissener Erklärung“ am 29. Januar 1991 in einem Festgottesdienst von den Delegierten der Kirche von England und der Evangelischen Kirche in Deutschland unterzeichnet.
Am 18. März 1988 beschlossen Delegierte der Kirche von England, des Bundes der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und der Evangelischen Kirche in Deutschland in Meißen die „Meissener Gemeinsame Feststellung“ einstimmig.
Die Feststellung wurde von allen drei Kirchen angenommen und in einem Festgottesdienst in der Londoner Westminster-Abtei am 29. Januar 1991 unterzeichnet. Damit trat sie in Kraft.
Höhe- und Zielpunkt der Feststellung ist die Meissener Erklärung, die das Schlusskapitel der Feststellung bildet. Sie formuliert das Ziel „gemeinsam nach der vollen, sichtbaren Einheit zu streben“. Feststellung und Erklärung arbeiten die mannigfachen Übereinstimmungen der beteiligten Kirchen in Glaube und Lehre heraus, die die gegenseitige Anerkennung als Kirche beinhalten. Trennend bleibt das Verständnis des historischen Episkopats für die Kirche von England, das in der EKD aus den Gesprächen mit der römisch-katholischen Kirche unter dem Begriff der „apostolischen Sukzession“ vertraut ist.
Mit der Feststellung begann die Arbeit der Meissen Kommission und ihrer Theologischen Konferenz, die den Austausch zwischen den Kirchen fördern und ihre gemeinsame theologische Arbeit vorantreiben, um dem Ziel der Erklärung näher zu kommen. Die vielen Meissen Partnerschaften auf allen kirchlichen Ebenen (Landeskirche, Dekanaten, Kirchenkreise, Gemeinden etc.) stehen für das Leben der Feststellung.
Am 31. Oktober 1991 unterzeichneten Bischof Herrmann von Loewenich und der Oberbischof von Hereford, John Oliver, die Meißner Erklärung von 1988 in St. Laurent Nürnberg (Church of England) und EKD (Evangelische Kirche Deutschlands).
Seit 1975 gab und gibt es Kontakte zwischen Hereford, Ludlow, Pontesbury und Langwasser, Nürnberg und Schwabach. Unter anderem besuchten Chöre, Schulen hatten Kontakt und Geistliche wurden ausgetauscht.
Seit 2014 gab es gegenseitige Besuche und Austausche im Dekanat Weißenburg und im Leominster-Dekanat mit viel Herzlichkeit und Bereicherung auf beiden Seiten. Eine Chronologie der Begegnungen ist verfügbar.
Anlässlich des Besuchs des Chores des Priorats Leominster im Dekanat Weißenburg vom 26. bis 31. Oktober 2026 sowie einer offiziellen Delegation des Dekanats Leominster möchten wir unsere Partnerschaft während dieses Besuchs dokumentieren.
Die Ziele unserer Partnerschaft
- Bildung eines Partnerschaftsausschusses im Dekanat Leominster und im Dekanat Weissenburg
- Gegenseitige Einladungen zu dekanatsweiten Veranstaltungen
- Gemeinsam Gottesdienste feiern, sowohl persönlich als auch online.
- Im Austausch zu Themen wie Verständnis der Kirche, gelebte Jüngerschaft, Kirchenmusik, religiöse Erziehung, Ausbildung im Dienst, Landwirtschaft, das Nebeneinander der Konfessionen, Nutzung von Kirchengebäuden, Freiwilligenarbeit, Evangelisation, Finanzierung kirchlicher Aktivitäten, Kirche in Gesellschaft und Staat, diakonische Tätigkeit der Kirche und Jugendarbeit
- Chöre und Musiker besuchen sich; sie machen gemeinsam Musik und singen
- Gemeinsame Projektarbeit
- Regelmäßig füreinander beten
- Gemeinsam lernen und reflektieren
- Berichterstattung in den jeweiligen Medien
Das Bild zeigt
den Chor, Lydia Davies, Präsidentin der Dekanatssynode Leominster, Susanne Burkhardt, die ehemalige Präsidentin der Dekanatssynode Weissenburg in Vertretung,, Dekanin Ingrid Gottwald-Weber, Dean Marc Long nach der dem feierlichen Versprechen und der Unterzeichnung.